Sitzung: 01.10.2002 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 03
6. |
Richtlinien über die Erhebung
festgesetzter Entgelte für die gemeindlichen Räume und Flächen vom 26. Juni
2001 Vorlage 335/2002 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Beigeordneter
Fallberg erläutert den Sachverhalt.
Im Verlauf
der sich anschließenden Aussprache wird zunächst über die Erhebung von Kosten
für Vereine, die ehrenamtlich tätig sind, gesprochen. Im weiteren Verlauf der
Aussprache stellt Ratsherr Winkler folgenden Antrag zur Änderung der
Richtlinien:
„Punkt 3
soll wie folgt lauten: Die festgesetzten Entgelte und Betriebskosten
werden wie folgt erhoben.
Punkt 4
wird gestrichen.“
Zu diesem
Antrag nimmt GOAR Gellenbeck Stellung und erläutert den Entwurf der
Richtlinien. Er trägt vor, dass bei einer gewerblichen Anmietung die
Betriebskostenpauschale bereits in dem Entgelt enthalten sei. Die Anlage 1 des
Richtlinienentwurfes wird noch entsprechend
abgeändert.
Daraufhin
zieht Ratsherr Winkler seinen Antrag zurück.
Nach
Abschluss der Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss als Empfehlung
an den Rat:
Beschluss:
Für die Erhebung der Entgelte für
die Alte Amtmannei und für das
Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof sowie für die übrigen Räume und Flächen
werden jeweils separate Richtlinien
beschlossen.
Diese treten am 01.01.2003 in Kraft. Die bisherige Richtlinie vom
26.6.2001 tritt dann außer Kraft.
Abstimmungsergebnis: |
15 |
Ja-Stimmen |
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00 |
Nein-Stimmen |
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03 |
Enthaltungen |