Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 03

 

 

 

6.

 

Richtlinien über die Erhebung festgesetzter Entgelte für die gemeindlichen Räume und Flächen vom 26. Juni 2001

Vorlage 335/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt.

 

Im Verlauf der sich anschließenden Aussprache wird zunächst über die Erhebung von Kosten für Vereine, die ehrenamtlich tätig sind, gesprochen. Im weiteren Verlauf der Aussprache stellt Ratsherr Winkler folgenden Antrag zur Änderung der Richtlinien:

 

„Punkt 3 soll wie folgt lauten: Die festgesetzten Entgelte und Betriebskosten werden wie folgt erhoben.

Punkt 4 wird gestrichen.“

 

Zu diesem Antrag nimmt GOAR Gellenbeck Stellung und erläutert den Entwurf der Richtlinien. Er trägt vor, dass bei einer gewerblichen Anmietung die Betriebskostenpauschale bereits in dem Entgelt enthalten sei. Die Anlage 1 des Richtlinienentwurfes wird noch entsprechend  abgeändert.

 

Daraufhin zieht Ratsherr Winkler seinen Antrag zurück.

 

Nach Abschluss der Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss als Empfehlung an den Rat:

 

Beschluss:

Für die Erhebung der Entgelte für die Alte Amtmannei und  für das Bürgerzentrum Schulze Frenkings Hof sowie für die übrigen Räume und Flächen werden jeweils  separate Richtlinien beschlossen.

 

 

 

 Diese treten am 01.01.2003 in Kraft. Die bisherige Richtlinie vom 26.6.2001 tritt dann außer Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

03

Enthaltungen