Sitzung: 09.12.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 228/2009
Die
Vorlage (228/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 6 beigefügt.
Die
CDU-Fraktion erläutert zunächst ihren Antrag.
Anschließend
erläutert Frau Schauer, dass insbesondere das Dekra-Gutachten zeige, dass nur
vereinzelt Grundstücke den Grenzwert, nach dem entsprechend dem Lärmschutzpaket
II eine Lärmsanierung möglich sei, überschreiten. Insofern sei eine Aufnahme in
das Programm nicht sehr wahrscheinlich; eine genaue Überprüfung würde vrsl. ein
neues Gutachten erfordern. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Schauer
außerdem die Unterschiede zwischen den Grenzwerten, die entsprechend dem
Lärmschutzpaket II des Bundes relevant sind und den Richtwerten, die für die
Ausweisung eines Wohngebietes anzuwenden sind.
Aus
den Reihen des Ausschusses wird die Verwaltung aufgefordert, auch Teilbereiche
des Baugebietes Appelhülsen Nord I sowie der Hellersiedlung mit zu betrachten.
Auf
Rückfrage der Grünen-Fraktion erläutert Frau Schauer, dass Lärmdaten zum
Schienenverkehr nur in sehr veralteter Form vorlägen.
Der
Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es sich nur um einen
Zwischenbericht handelt und insofern das abschließende Ergebnis der Prüfung
abgewartet werden solle.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Antrag der CDU:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Lärmwerte in der
Ortslage Appelhülsen mit den für eine Bundesfinanzierung erforderlichen
Grenzwerten abzugleichen, sonstige Finanzierungskriterien zu ermitteln und im
Erfolgsfall die erforderlichen Anträge auf den Weg zu bringen.