Die Vorlage (228/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

 

Die CDU-Fraktion erläutert zunächst ihren Antrag.

 

Anschließend erläutert Frau Schauer, dass insbesondere das Dekra-Gutachten zeige, dass nur vereinzelt Grundstücke den Grenzwert, nach dem entsprechend dem Lärmschutzpaket II eine Lärmsanierung möglich sei, überschreiten. Insofern sei eine Aufnahme in das Programm nicht sehr wahrscheinlich; eine genaue Überprüfung würde vrsl. ein neues Gutachten erfordern. In diesem Zusammenhang erläutert Frau Schauer außerdem die Unterschiede zwischen den Grenzwerten, die entsprechend dem Lärmschutzpaket II des Bundes relevant sind und den Richtwerten, die für die Ausweisung eines Wohngebietes anzuwenden sind.

 

Aus den Reihen des Ausschusses wird die Verwaltung aufgefordert, auch Teilbereiche des Baugebietes Appelhülsen Nord I sowie der Hellersiedlung mit zu betrachten.

 

Auf Rückfrage der Grünen-Fraktion erläutert Frau Schauer, dass Lärmdaten zum Schienenverkehr nur in sehr veralteter Form vorlägen.

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass es sich nur um einen Zwischenbericht handelt und insofern das abschließende Ergebnis der Prüfung abgewartet werden solle.


Beschlussvorschlag:

Gemäß Antrag der CDU:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Lärmwerte in der Ortslage Appelhülsen mit den für eine Bundesfinanzierung erforderlichen Grenzwerten abzugleichen, sonstige Finanzierungskriterien zu ermitteln und im Erfolgsfall die erforderlichen Anträge auf den Weg zu bringen.