Sitzung: 15.12.2009 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 193/2009
Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 22 beigefügt.
Der
Bürgermeister teilt mit, dass keine Einsprüche eingegangen sind.
Nach kurzer
Aussprache beantragt Ratsherr Schulze Bisping eine getrennte Abstimmung des
Beschlussvorschlages. Diesem Antrag stimmt der Rat zu.
Anschließend
fasst der Rat folgende Beschlüsse:
Beschluss:
1.
Wahl zum
Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009
Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009 wird gem. § 40
Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.
Beschluss:
2.
Wahl des
Bürgermeisters am 30.08.2009
Die Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1
Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.