Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 22 beigefügt.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass keine Einsprüche eingegangen sind.

 

Nach kurzer Aussprache beantragt Ratsherr Schulze Bisping eine getrennte Abstimmung des Beschlussvorschlages. Diesem Antrag stimmt der Rat zu.

 

Anschließend fasst der Rat folgende Beschlüsse:


Beschluss:

1.       Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009
Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.

 

Beschluss:

2.       Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009
Die Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.