Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Die Vorlage (223/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Die UBG-Fraktion unterstützt das Vorgehen.

 

Ratsfrau Frie äußert Bedenken aus Sicht der Landwirtschaft. Zwar sei bekannt, dass hier kein gutes Ackerland vorzufinden sei; die Fläche sei nach ihrer Meinung jedoch gut als Ausgleichsfläche nutzbar, um so an anderer Stelle weniger landwirtschaftliche Fläche zu beanspruchen.

 

Hierzu erläutert Frau Schauer, dass zukünftig vermutlich flächensparendere Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere die Renaturierung von Gewässern, möglich sind. Auf Rückfrage der CDU-Fraktion erläutert Frau Schauer außerdem, dass zurzeit eine Neubilanzierung für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ durchgeführt wird. Die Photovoltaikanlage selbst führe jedoch zu keinem erhöhten Ausgleichsbedarf.

 

Bürgermeister Schneider erläutert auf Nachfrage der CDU-Fraktion, dass die Entsorgung der Dünnschichtmodule einerseits in die Bilanzierung eingestellt sei und andererseits die Hersteller durch Einzahlungen in einen Fonds die Entsorgung langfristig sicherstellen.

 

Die Grünen-Fraktion sieht in der Erweiterung der Anlage eine sinnvolle Arrondierung an diesem Standort.

 

Die FDP-Fraktion unterstützt zwar grundsätzlich eher privatwirtschaftliche Umsetzungen solcher Projekte, stimmt in diesem Fall jedoch aufgrund der Rahmenbedingungen zu.

 

Ratsherr Rulle weist auf aktuelle kritische Presseberichte zu Photovoltaik bzgl. der Effizienz und der Kosten, die dem Stromverbraucher entstehen, hin. Angesichts der Vorteile für Nottuln unterstützt er das Vorhaben dennoch.

 

Bürgermeister Schneider stellt daraufhin die grundsätzlichen Potentiale erneuerbarer Energien dar und weist auch auf zukünftige Bemühungen für das Repowering von Windkraftanlagen in Nottuln hin.


Beschlussvorschlag:

Bei einer Wirtschaftlichkeit soll die Photovoltaikanlage um den zweiten Bauabschnitt erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Das Verfahren für die Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 114 „Photovoltaikpark Appelhülsen“ soll durchgeführt werden. Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird entsprechend im Parallelverfahren durchgeführt.