Sitzung: 09.12.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 223/2009
Die
Vorlage (223/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 3 beigefügt.
Die
UBG-Fraktion unterstützt das Vorgehen.
Ratsfrau
Frie äußert Bedenken aus Sicht der Landwirtschaft. Zwar sei bekannt, dass hier
kein gutes Ackerland vorzufinden sei; die Fläche sei nach ihrer Meinung jedoch
gut als Ausgleichsfläche nutzbar, um so an anderer Stelle weniger
landwirtschaftliche Fläche zu beanspruchen.
Hierzu
erläutert Frau Schauer, dass zukünftig vermutlich flächensparendere Ausgleichsmaßnahmen,
insbesondere die Renaturierung von Gewässern, möglich sind. Auf Rückfrage der
CDU-Fraktion erläutert Frau Schauer außerdem, dass zurzeit eine Neubilanzierung
für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord
II“ durchgeführt wird. Die Photovoltaikanlage selbst führe jedoch zu keinem
erhöhten Ausgleichsbedarf.
Bürgermeister
Schneider erläutert auf Nachfrage der CDU-Fraktion, dass die Entsorgung der
Dünnschichtmodule einerseits in die Bilanzierung eingestellt sei und
andererseits die Hersteller durch Einzahlungen in einen Fonds die Entsorgung
langfristig sicherstellen.
Die
Grünen-Fraktion sieht in der Erweiterung der Anlage eine sinnvolle Arrondierung
an diesem Standort.
Die
FDP-Fraktion unterstützt zwar grundsätzlich eher privatwirtschaftliche
Umsetzungen solcher Projekte, stimmt in diesem Fall jedoch aufgrund der
Rahmenbedingungen zu.
Ratsherr
Rulle weist auf aktuelle kritische Presseberichte zu Photovoltaik bzgl. der
Effizienz und der Kosten, die dem Stromverbraucher entstehen, hin. Angesichts
der Vorteile für Nottuln unterstützt er das Vorhaben dennoch.
Bürgermeister
Schneider stellt daraufhin die grundsätzlichen Potentiale erneuerbarer Energien
dar und weist auch auf zukünftige Bemühungen für das Repowering von
Windkraftanlagen in Nottuln hin.
Beschlussvorschlag:
Bei einer
Wirtschaftlichkeit soll die Photovoltaikanlage um den zweiten Bauabschnitt
erweitert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Das Verfahren für die Erweiterung des
Bebauungsplans Nr. 114 „Photovoltaikpark Appelhülsen“ soll durchgeführt werden.
Das Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird entsprechend im
Parallelverfahren durchgeführt.