Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

1.       Die „Gestaltungssatzung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12 ‚S1‘ in der Gemeinde Nottuln“ (Anlage 3) vom 18.02.1986 wird aufgehoben.

2.       Der in Anlage 2 (Satzung einschließlich Begründung) sowie Anlage 1 (Geltungsbereich) abgedruckte Entwurf der „Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten sowie über deren äußere Gestaltung (Werbesatzung) für den Ortskern von Nottuln“ wird aufgrund des § 86 Absatz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.