Sitzung: 15.12.2009 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 200/2009
Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die „Gestaltungssatzung für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 12 ‚S1‘ in der Gemeinde Nottuln“ (Anlage 3) vom
18.02.1986 wird aufgehoben.
2. Der in Anlage 2 (Satzung einschließlich
Begründung) sowie Anlage 1 (Geltungsbereich) abgedruckte Entwurf der „Satzung über
besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten sowie über deren
äußere Gestaltung (Werbesatzung) für den Ortskern von Nottuln“ wird aufgrund
des § 86 Absatz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung
beschlossen.