Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Für den in
Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird eine Erhaltungssatzung gem.
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.