Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird eine Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.