Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Dem
Antrag wird nicht gefolgt. Stattdessen soll die im Sachverhalt geschilderte
Lösung (Höhenbegrenzung von Hecken in Teilbereichen sowie Freihalten von
Sichtbereichen) weiter verfolgt werden. Diese Änderung soll in das derzeitige
Verfahren zur Teilaufhebung und Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 „Appelhülsen
Nord II“ integriert werden.