Sitzung: 25.11.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 201/2009
Die
Vorlage (201/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 5 beigefügt.
Ratsfrau
Frie erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der
Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Die
UBG-Fraktion bittet um Erläuterung bzgl. der Verträglichkeit des Projektes mit
dem Denkmalschutz und des Nachweises baurechtlich erforderlicher Stellplätze.
Weiterhin wird auf eine mögliche Schädigung des Kirchturms durch eine
baubedingte Grundwasserabsenkung während des Baus hingewiesen.
Frau
Schauer erläutert, dass mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen (Dr. Reinke)
eine Abstimmung stattgefunden hat. Von dort werden keine Bedenken gesehen. Die
Stellplatzzahl ist durch die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld akzeptiert
worden; die BauO NRW bietet hier jedoch mittlerweile einen gewissen Spielraum
bei der Bestimmung der nötigen Stellplatzzahl. Eine Entschärfung der
Stellplatzproblematik kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass im
Durchführungsvertrag genauere Zuweisungen der Stellplätze zu bestimmten
Nutzergruppen möglich sind. Bzgl. der Standsicherheit des Kirchturms weist Frau
Schauer darauf hin, dass eine Prüfung nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens,
sondern des Baugenehmigungsverfahrens ist. Der Bodengutachter soll hierzu
jedoch befragt werden.
Die
CDU-Fraktion hält den Standort in der Mitte des Ortskerns weiterhin für sehr
gut und unterstützt nun das Projekt, da ursprüngliche Bedenken im Gespräch mit
dem Investor ausgeräumt werden konnten.
Auf
Rückfrage der UBG-Fraktion zu den Bedenken der Nachbarn, legt Frau Schauer dar,
dass der Investor nach ihrem Kenntnisstand mit einem Nachbarn Einigkeit erzielt
hat; die bereits eingegangenen Stellungnahmen aber dennoch in die Abwägung
eingehen müssen und über diese abschließend durch den Rat entschieden werden
muss.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, den unter Anlage 1 dargestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr.
119 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.