Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage (201/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Ratsfrau Frie erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Die UBG-Fraktion bittet um Erläuterung bzgl. der Verträglichkeit des Projektes mit dem Denkmalschutz und des Nachweises baurechtlich erforderlicher Stellplätze. Weiterhin wird auf eine mögliche Schädigung des Kirchturms durch eine baubedingte Grundwasserabsenkung während des Baus hingewiesen.

 

Frau Schauer erläutert, dass mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen (Dr. Reinke) eine Abstimmung stattgefunden hat. Von dort werden keine Bedenken gesehen. Die Stellplatzzahl ist durch die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld akzeptiert worden; die BauO NRW bietet hier jedoch mittlerweile einen gewissen Spielraum bei der Bestimmung der nötigen Stellplatzzahl. Eine Entschärfung der Stellplatzproblematik kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass im Durchführungsvertrag genauere Zuweisungen der Stellplätze zu bestimmten Nutzergruppen möglich sind. Bzgl. der Standsicherheit des Kirchturms weist Frau Schauer darauf hin, dass eine Prüfung nicht Teil des Bebauungsplanverfahrens, sondern des Baugenehmigungsverfahrens ist. Der Bodengutachter soll hierzu jedoch befragt werden.

 

Die CDU-Fraktion hält den Standort in der Mitte des Ortskerns weiterhin für sehr gut und unterstützt nun das Projekt, da ursprüngliche Bedenken im Gespräch mit dem Investor ausgeräumt werden konnten.

 

Auf Rückfrage der UBG-Fraktion zu den Bedenken der Nachbarn, legt Frau Schauer dar, dass der Investor nach ihrem Kenntnisstand mit einem Nachbarn Einigkeit erzielt hat; die bereits eingegangenen Stellungnahmen aber dennoch in die Abwägung eingehen müssen und über diese abschließend durch den Rat entschieden werden muss.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den unter Anlage 1 dargestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 119 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.