Sitzung: 25.11.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 200/2009
Die
Vorlage (200/2009) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als
Anlage 3 beigefügt.
Ratsherr
Peter-Dosch bittet um Erläuterung der Festsetzung zur Farbgebung von
Werbeanlagen. Herr Fuchte erläutert die in diesem Fall im Vergleich zur alten
Satzung weitaus weniger weit gehenden Anforderungen an die Farbgebung von
Werbeanlagen.
Der
sachkundige Bürger Flögel berichtet, dass Kaufleute ihn bzgl. einer mangelnden
Information zur Werbesatzung angesprochen haben und erläutert, dass er
Unausgewogenheiten bei der Abgrenzung des Geltungsbereiches erkennt.
Herr
Fuchte weist auf das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung hin. Die
Kaufmannschaft Nottuln ist in einem Gespräch sowie mehrfach schriftlich über
das Vorhaben informiert worden. Außerdem hat es zwei diesbezügliche
Zeitungsartikel gegeben.
Beschlussvorschlag:
1. Die „Gestaltungssatzung für den Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 12 ‚S1‘ in der Gemeinde Nottuln“ (Anlage 3) vom
18.02.1986 wird aufgehoben.
2. Der in Anlage 2 (Satzung einschließlich
Begründung) sowie Anlage 1 (Geltungsbereich) abgedruckte Entwurf der „Satzung über
besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten sowie über deren
äußere Gestaltung (Werbesatzung) für den Ortskern von Nottuln“ wird aufgrund
des § 86 Absatz 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
sowie der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung
beschlossen.