Herr Fallberg
weist noch einmal auf die vorgefallenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit
der Ratswahl hin.
Des Weiteren
fasst er das in der Anlage beigefügte Berechnungsmodell zusammen und erklärt,
dass durch den Kreis Coesfeld als Aufsichtsbehörde dagegen keine Einwände
erhoben wurden.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Wahlprüfungsausschuss folgende Beschlüsse als Empfehlung
an den Rat:
Beschlussvorschlag:
1.
Wahl zum
Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009
Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1
Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.
2.
Wahl des
Bürgermeisters am 30.08.2009
Die Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d
KWahlG für gültig erklärt.