Beschluss: einstimmig angenommen

Herr Fallberg weist noch einmal auf die vorgefallenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Ratswahl hin.

 

Des Weiteren fasst er das in der Anlage beigefügte Berechnungsmodell zusammen und erklärt, dass durch den Kreis Coesfeld als Aufsichtsbehörde dagegen keine Einwände erhoben wurden.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Wahlprüfungsausschuss folgende Beschlüsse als Empfehlung an den Rat:


Beschlussvorschlag:

1.       Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009
Die Wahl zum Rat der Gemeinde Nottuln vom 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.

2.       Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009
Die Wahl des Bürgermeisters am 30.08.2009 wird gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d KWahlG für gültig erklärt.