Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

6.9

 

Widmung von Straßen im Gemeindegebiet;

hier: Ortsteil Nottuln

Vorlage 284/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 14 beigefügt.

 

Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Lise-Meitner-Straße und die Hanns-Martin-Schleyer-Straße im Ortsteil Nottuln werden gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW gewidmet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen