Die Vorlage
ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Der
Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. Nach kurzer Aussprache fasst der
Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Bei
der Planung und großmaßstäbigen Überplanung von Baugebieten (Wohnbaugebiete und
Gewerbegebiete) verpflichtet sich der Rat der Gemeinde, zukünftig die
ökologischen Kriterien der Anlage 1 soweit möglich zu berücksichtigen. Die
Verwaltung wird beauftragt, im Planverfahren die Kriterien selbstständig auf
deren Umsetzbarkeit zu überprüfen und das Ergebnis im zuständigen Fachausschuss
im Abwägungsverfahren vorzustellen.