Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Der Bürgermeister führt in den Sachverhalt ein. Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Bei der Planung und großmaßstäbigen Überplanung von Baugebieten (Wohnbaugebiete und Gewerbegebiete) verpflichtet sich der Rat der Gemeinde, zukünftig die ökologischen Kriterien der Anlage 1 soweit möglich zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Planverfahren die Kriterien selbstständig auf deren Umsetzbarkeit zu überprüfen und das Ergebnis im zuständigen Fachausschuss im Abwägungsverfahren vorzustellen.