Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Vorlage (172/2009) ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Einleitend erläutert Frau Schauer den gegenwärtigen Verfahrensstand und die Ergebnisse bisheriger Abstimmungsgespräche. Insbesondere weist Sie auf die künftige Verkehrserschließung des Vorhabens hin. Bemühungen zur Schaffung einer Zuwegung über die Heriburgstraße sind gescheitert, so dass die Zufahrt nun doch am Kirchplatz liegen soll. Im Zuge der Abstimmungsgespräche wurden hier zahlreiche Erschließungsvarianten geprüft. Zurzeit wird eine Erschließung bevorzugt, die teilweise auf oberirdischen Parkplätzen sowie einer Tiefgarage beruht. Die Tiefgarage wird dabei mit Hilfe eines Pkw-Aufzuges statt einer Rampe angebunden, um zu einer städtebaulich und verkehrlich besseren Lösung zu kommen.

 

In der folgenden Aussprache wird insbesondere die Erschließungssituation thematisiert. Aus der CDU-Fraktion wird auf die räumliche Enge im Bereich der oberirdischen Stellplätze hingewiesen sowie auf die möglicherweise fehlende Akzeptanz einer Tiefgarage in Nottuln. Hierzu ergänzt die SPD-Fraktion, dass die räumliche Enge auch bei Lieferverkehr und Krankentransporten zu Problemen führen kann.

Die Grünen-Fraktion weist auf die Möglichkeit eines automatisierten Parksystems hin, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Frau Schauer erläutert, dass im Rahmen des Durchführungsvertrages insbesondere auch festgelegt werden kann, dass die Tiefgaragenstellplätze durch die Bewohner genutzt werden sollen und die oberirdischen Stellplätze für die Besucher der Arztpraxen.

 

Die CDU-Fraktion betont die Notwendigkeit eines Bodengutachtens in diesem Bereich und erfragt, wer hier über die Erstellung eines solchen Gutachtens bestimmt. Frau Schauer erläutert, dass die Gemeinde ein solches Gutachten einfordern kann.

 

Die FDP-Fraktion sieht in diesem Zusammenhang auch das Erfordernis für eine Beweissicherung des jetzigen baulichen Zustandes der angrenzenden Gebäude.

 

Auf Anfrage der UBG-Fraktion erläutert Frau Schauer den weiteren Beteiligungsprozess sowie den Abwägungsvorgang. Sie weist darauf hin, dass die Offenlage des Planes im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht wird, der Vorhabenträger jedoch außerdem das Gespräch mit allen direkten Nachbarn gesucht hat.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.