Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die neue Vergnügungssteuersatzung wird lt. beiliegender Anlage beschlossen.