Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläutert auf Nachfrage, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Bei der Beschlussfassung heute wird jedoch nur über den Aufstellungsbeschluss entschieden.

 

In der sich anschließenden Aussprache macht der Rat deutlich, dass er in alle Details der weiteren Planung einbezogen werden möchte.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Es wird gemäß § 125 Abs. 2 BauGB festgestellt, dass die Straßen im Baugebiet  „Westlich der Dülmener Straße“ entsprechend der in Anlage 4 zur Sitzungsvorlage 084/2009 gegebenen Abgrenzungen durch Straßenbegrenzungslinien den in § 1 Abs. 4 - Abs. 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.