Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich wird ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 12 BauGB gefasst.