Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

8.1

 

Bebauungsplan Nr. 84 „Appelhülsen-Nord II“;

hier: Klarstellung über die Zulässigkeit von Dachneigungen und Dachformen

Vorlage 244/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Der Rat fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:


 

Beschluss:

Im Bebauungsplangebiet Nr. 84 sind grundsätzlich Satteldächer, Walmdächer (auch: Krüppelwalm) Mansarddächer und Pultdächer zulässig. Bei Nebenanlagen, Garagen und Carports sind auch Flachdächer zugelassen. Die Dachneigung der Hauptdächer beträgt
35 – 45 Grad, wobei bei Pultdachkonstruktionen (einseitig) die Dachneigung 25 – 45 Grad und bei Mansarddächern die steiler geneigte Dachfläche bis zu 70 Grad betragen darf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen