Sitzung: 16.07.2002 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
8.1 |
Bebauungsplan Nr. 84
„Appelhülsen-Nord II“; hier: Klarstellung über die Zulässigkeit
von Dachneigungen und Dachformen Vorlage 244/2002 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Der Rat
fasst ohne Aussprache folgenden Beschluss:
Beschluss:
Im Bebauungsplangebiet Nr. 84 sind
grundsätzlich Satteldächer, Walmdächer (auch: Krüppelwalm) Mansarddächer und
Pultdächer zulässig. Bei Nebenanlagen, Garagen und Carports sind auch
Flachdächer zugelassen. Die Dachneigung der Hauptdächer beträgt
35 – 45 Grad, wobei bei Pultdachkonstruktionen (einseitig) die Dachneigung 25 –
45 Grad und bei Mansarddächern die steiler geneigte Dachfläche bis zu 70 Grad
betragen darf.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |