Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 16 beigefügt.

 

Nach Aussprache lässt der Bürgermeister zuerst über die Alternative 1 (Unterscheidung in zwei Abfallabfuhrbezirke) abstimmen:

 

Dieser Vorschlag wird einstimmig abgelehnt.

 

 

Anschließend wird über die Alternative 2 (Ersparnis Eigenkompostierer 100 %)  abgestimmt:

 

Die Alternative 2 wird einstimmig abgelehnt.

 

 

Danach fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Alternative 3: (Ersparnis der Eigenkompostierer ca. 70 %)

 

a)   Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 11, geändert.

b)   Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 13 a geändert.