Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 

Der Beigeordnete Fallberg gibt auf Nachfrage der SPD bekannt, dass die erneute Abfallgebührenkalkulation aufgrund der bereits erfolgten Bescheidversendung ca. 6.000 € gekostet habe.

 

Ratsherr Rulle gibt zu bedenken, dass der Vorschlag der Verwaltung zu erheblichen Gebührensteigerungen insbesondere im Außenbereich führe. Die Belastungen für den Außenbereich sollen nach Aussage der CDU möglichst gering gehalten werden, so Rulle. Aus diesem Grund favorisiere die Fraktion den alternativen Beschlussvorschlag 3.

 

Auch die UBG bevorzuge die Alternative 3, so Ratsherr Schulz. Ziel sei es, die Kosten der Entsorgung möglichst gerecht zu verteilen.

 

Der Beigeordnete Fallberg geht auf die Entscheidung des OVG Münster hinsichtlich der Angemessenheit des Abschlages für Eigenkompostierer ein. Demnach sei ein Abschlag für Eigenkompostierer in Höhe von 30 % als angemessen anzusehen. Da die Alternative 3 eine Ersparnis der Eigenkompostierer i.H.v. 70 % vorsehe, bewege sich die Gemeinde bei einer Entscheidung zu Gunsten dieser Alternative im rechtsunsicheren Raum.

 

Bürgermeister Schneider ermahnt den Rat, die Praxis nicht aus den Augen zu verlieren. Alternative 3 bedeute auch eine Ersparnis in Höhe von 70 % für Eigenkompostierer im Innenbereich und verleite zur Eigenkompostierung, selbst wenn die Vorraussetzungen nicht gegeben seien. Als Folge seien Fehlbefüllungen, ein Anstieg des Hausmülls und infolgedessen Neukalkulationen und Gebührensteigerungen zu erwarten, mahnt Schneider.

 

Trotz der Ausführungen des Bürgermeisters tendiere sie weiterhin zur Alternative 3, so Ratsfrau Bürger. Ihre Fraktion wolle die Eigenkompostierer durch die Ersparnis unterstützen und Anreize zu dieser Entsorgungsform schaffen.

 

Ratsherr Lütkecosmann teilt Frau Bürgers Auffassung. Aus den zuvor genannten Gründen favorisiere er die Alternative 3. Zudem sei die Angemessenheit eines Abschlages ein unbestimmter Rechtsbegriff und als solcher nicht eindeutig und auslegungsbedürftig.

 

Ratsherr Blümer fordert den Ausschuss auf, keine Entscheidung zu Gunsten einer Alternative zu treffen, auf deren Rechtsunsicherheit im Vorfeld hingewiesen wurde. Er mahnt, das OVG-Urteil zu beachten, da die zu erwartenden Klagen gegen die aufgrund einer rechtunsicheren Satzung erlassenen Bescheide höhere Kosten nach sich zögen als die Kosten der Neukalkulation bzw. doppelten Bescheidversendung.

 

Ratsherr Dr. Geuking lobt die gute Entscheidungsgrundlage aufgrund der Alternativkalkulationen, gibt aber zu bedenken, dass die Alternativen 1 und 2 rechtlich nicht zulässig seien. Zudem lasse das Urteil des OVG eine Steigerung der Kostenersparnis für Eigenkompostierer auf 70 % nicht zu. Die hohen Folgekosten einer Entscheidung zu Gunsten einer rechtunsicheren Alternative seien von den Bürgern zu tragen. Aus diesem Grund sei dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, so Geuking.

 

Bürgermeister Schneider warnt den Ausschuss nochmals, das OVG-Urteil leichtfertig zu übergehen und eine rechtlich nicht einwandfreie Entscheidung zu treffen. Die mit Alternative 3 geschaffene verlockende Ersparnis zöge ungeahnte Folgen nach sich, so Schneider. Er schlägt vor, mit der Abstimmung über die Alternativen 1 bis 3 zu beginnen und im Anschluss über den Vorschlag der Verwaltung zu entscheiden.

 

Ratsherr Lütkecosmann stellt die Aussagekraft des OVG-Urteils in Frage und plädiert weiterhin für die Alternative 3. Die Bürger würden die Müllentsorgung verantwortungsvoll vornehmen, so Lütkecosmann.


Beschluss:

 

 

1.     Alternative 1: (Unterscheidung in zwei Abfallabfuhrbezirke)

 

a.       Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 8, geändert.

b.       Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 9 a geändert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt

 

 

2.     Alternative 2: (Ersparnis Eigenkompostierer 100 %)

 

a.       Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 10, geändert.

b.       Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 13 a geändert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig abgelehnt

 

 

3.     Alternative 3: (Ersparnis der Eigenkompostierer ca. 70 %)

 

a.       Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 11, geändert.

b.       Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 13 a geändert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja  15    Enthaltung  0    Nein  6

 

 

4.     Vorschlag der Verwaltung

 

a.       Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 12, geändert.

b.       Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nottuln wird, wie in Anlage 13 a geändert.

 

 

Die Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung entfällt aufgrund der Zustimmung zu Alternative 3.