Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Herr Fallberg führt in das Thema ein und teilt mit, dass der Antrag der A&QUA gGmbH deutlich über den von der Verwaltung eingebrachten Betrag liegt. 10.000,00 € sind im Haushalt nicht darstellbar.

Herr Beike von der A&QUA gGmbH stellt eindrucksvoll die umfangreiche Arbeit und die Vermittlung von Arbeitskräften vor.

Er teilt mit, dass die A&QUA gGmbH zuletzt im Rahmen des Bewerberforums und der Sofortangebote vom Kreis Coesfeld nicht berücksichtigt wurden.

Die A&QUA gGmbH wird vom Bistum Münster großzügig unterstützt. Der Kreis Coesfeld hat sich allerdings zurückgezogen. Herr Beike benötigt jetzt gegenüber dem Bistum Münster ein Signal, dass die Gemeinde die Arbeit der A&QUA gGmbH unterstützt.

Ratsfrau Jürgens verdeutlicht, dass im Rahmen der freiwilligen Konsolidierung neben der Zuschussreduzierung auch weniger Aufträge von der Gemeinde kommen.

Herr Gellenbeck erläutert, dass der Kreis Coesfeld aufgrund wirtschaftlicher Aspekte Qualifizierungsmaßnahmen zunehmend in den größeren Kommunen ansiedelt.

Von der Verwaltung wird gefordert, die Kreisumlage gering zu halten, ergänzt Herr Fallberg.

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit macht deutlich, dass die Vergabekriterien neu gesetzt werden müssen. „Billig ist nicht gleich preiswert und nachhaltig“. Er schätzt die Arbeit und die Qualität der A&QUA gGmbH. Es sollte den Optionsgemeinden Einfluss auf regionale Gegebenheiten möglich sein. A&QUA gGmbH hat auch überregionale Funktion und ist nicht nur auf Nottuln ausgerichtet.


 

Beschluss:

Auf Antrag der A&QUA gGmbH vom 25.06.2008 wird, in Anlehnung an die geleisteten Arbeitsstunden (0,25 €/Arbeitsstunde) im Rahmen der sogenannten Plus-Jobs nach dem SGB II der jährliche, freiwillige Zuschuss der Gemeinde Nottuln wieder auf 5.000 €/Jahr angehoben. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig, möglichst mit Einbindung von A&QUA gGmbH, ein Gespräch mit dem Kreis Coesfeld zu führen. Ein Bericht hierüber ist dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit in der nächsten Sitzung zu erteilen.