Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Der Beigeordnete Fallberg und die zuständige Fachbereichsleiterin Block erläutern die Vorlage und die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt, die sich nach den Alternativkalkulationen ergeben. Beide stellen klar, dass die vorgeschlagene Satzung juristisch nicht angreifbar und damit rechtssicher ist.

 

Trotz dessen zieht ein Teil des Rates in Betracht, nach dem Vorbild der Stadt Lüdinghausen zu verfahren. Diese trennt laut Zeitungsberichten den Innenbereich vom Außenbereich und erstellt für beide Bereiche gesonderte Kalkulationen. In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Erstellung einer Kalkulation nach dem „Lüdinghausener Modell“ gewünscht wird.

 

Fachbereichsleiterin Block gibt zu bedenken, dass die aktuelle und juristisch angreifbare Satzung bis zum Beschluss einer neuen Satzung bestehen bleibt. Falls der Beschluss einer neuen Satzung nicht vor Februar 2009 erfolge, so ergingen Mitte Februar ca. 6.000 Bescheide an die Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund einer nicht rechtssicheren Satzung erlassen seien. Der Beschluss einer neuen Satzung sei folglich dringend notwendig, so Frau Block.

 

In der Folge der Diskussion ergeht ein Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. In der Zwischenzeit wird die Verwaltung beauftragt, eine Kalkulation nach dem Lüdinghausener Modell zu erstellen.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die Beratung wird auf eine der folgenden Ratssitzungen vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Berechnung/Kalkulation nach dem „Lüdinghausener Modell“ zu erstellen.