BM Schneider teilt mit, dass er sich im Auftrag des Rates bei den ortsansässigen Discountern erkundigt habe, ob eine Überwachung der Mitarbeiter während der Arbeitszeit stattgefunden habe. Erfreulicherweise habe keiner der Lebensmittelmärkte die Nachfrage bestätigt, so Schneider.

Der Auftrag zur Erkundigung war im Zuge der in 2008 bekannt gewordenen Überwachungspraktiken bei großen Lebensmitteldiscountern an die Verwaltung ergangen.