Beschluss: einstimmig angenommen

Im Ausschuss wird über die Formulierung „kommunalpolitische Priorisierung des Fahrradverkehrs bei allen Maßnahmen der Verkehrsplanung“ im Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen. Im ländlichen Raum habe der PKW eine hohe Bedeutung, die nicht vernachlässigt werden könne, so die CDU-Fraktion.

 

Die Grünen-Fraktion weist darauf hin, dass zunächst ein Gesamtkonzept für den Fahrradverkehr erarbeitet werden müsse. Mit Hilfe der Ergebnisse dieses Konzeptes können dann über die Priorisierung einzelner Maßnahmen entschieden werden.

 

Außerdem wird bemängelt, dass die Kosten, die durch einen Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte und Gemeinden entstehen, nicht ermittelt wurden.

 

Unter Bezug auf den TOP 4.3 „Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes“ wird über die Notwendigkeit einer integrierten Verkehrsentwicklungsplanung diskutiert. Das letzte Verkehrsentwicklungskonzept wurde im Jahr 1993 verabschiedet und ist entsprechend nicht mehr aktuell. Im Rahmen eines neuen integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes müsse auch der Fahrradverkehr eingehend berücksichtigt werden.

Eine umfassende Verkehrsentwicklungsplanung erscheint sinnvoller als die Untersuchung einzelner Teilaspekte in verschiedenen Gutachten. Letztlich könnten durch die Integration der verschiedenen verkehrlichen Aspekte auch mittelfristig Kosten eingespart werden.

 

Entsprechend wird beschlossen:


Beschluss:

Die Gemeinde Nottuln strebt die Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.“ an.

 

Die Verwaltung möge prüfen, welche Kosten entstehen und ob bzw. wie ein Gesamtkonzept für den Fahrradverkehr in das für den Flächennutzungsplan notwendige Verkehrskonzept integrierbar ist.