Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Enthaltungen: 2

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann stellt die Hintergründe der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes für 2009 und die Hauptgründe für eine Gebührenerhöhung nach zwei Jahren Gebührenkonstanz dar. Insbesondere die geringeren Wasserabnahmen im Bereich der Großabnehmer und die Erhöhung der Kapitalverzinsung bei gleichzeitiger hoher Fixkostenbelastung sind ausschlaggebend für den Anstieg der Trinkwassergebühren.

 

Seitens der Mitglieder der CDU-Fraktion wird angeführt, dass von einer Betriebsleitung zu erwarten sei, so innovativ zu sein, im Vorfeld eines zu erwartenden Mengenrückgangs neue Absatzmärkte zu erschließen.

 

Durch die Mitglieder der UBG- und SPD-Fraktion wurde auf die nicht gegebenen Möglichkeiten der Ausdehnung des Absatzmarktes und darauf, dass in der Vergangenheit die Existenz eines Großabnehmers als glücklicher Umstand zu sehen sei, hingewiesen.

 

Durch die Betriebsleitung wurde in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Konzessionsverträge in den Nachbargemeinden, auf die kaum gegebenen Möglichkeiten der Ausdehnung des Wasserversorgungsbereiches über die Grenzen Nottulns hinaus sowie auf alternativ bereits durchgeführte Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage im Bereich des Wasserwerkes hingewiesen.


Beschluss:

 

Die Trinkwassergebühren werden entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation angehoben. Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2009 wird beschlossen.