Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass die z.Zt. gültige Entwässerungssatzung in drei Punkten an die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen ist.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2009 in Kraft.