Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann erläutert die erforderliche Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung vor dem Hintergrund der Anpassung an die neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2009 in Kraft.