Abstimmung: Ja: 19, Enthaltungen: 1

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist auf die Besonderheit des Verbots der Einbeziehung von Auflösungsbeträgen aus Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation hin. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Abwasserwerkes würde in dem Fall, dass eine Realisierung des Gewerbegebietes Beisenbusch sich zeitlich verzögert , um rd. 25.000 € geringer ausfallen.


Beschluss:

 

Der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2009 und die Vermögens- und Finanzplanung von 2009 bis 2013 werden entsprechend des als Anlage dieser Vorlage beigefügten Entwurfs beschlossen.