Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 03

 

 

4.3

 

Übermittag- und Nachmittagbetreuung in Grundschulen;

hier: Geschwisterermäßigung und Möglichkeit der Beitragsbefreiung

Vorlage 234/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

GOAR Gellenbeck erläutert den Sachverhalt.

 

In der sich anschließenden Aussprache, in deren Verlauf auch die Frage des Wegfalls der Beitragsbefreiung  auf Grund geringen Einkommens der Eltern ab dem Schuljahr  2003/2004 diskutiert wird, erklärt GOAR Gellenbeck, dass man die Beitragsbefreiung für das kommende Schuljahr nicht aufgeben könne, weil die Eltern hierauf vertrauten. Man könne aber das dritte und jedes weitere Kind einer Familie vom Beitrag befreien. Wenn jedoch ein konkreter Bedarf aus finanziellen oder sozialen Gründen bestehe, sollten diese Kosten von anderen Trägern (Sozial- oder Jugendamt) gedeckt werden. Diese Stellen könnten das auch konkreter und differenzierter, als das Schulverwaltungsamt.

In seinem Diskussionsbeitrag  regt Ratsherr Dieker an, die Mittel, die durch die Einsparung des Zuschusses für die Tonni-Kids frei werden für die Verbesserung der Grundausstattung für die Ganztagsbetreuung an der St. Martinus – Grundschule zu verwenden. Auch könne man an eine Verbesserung des gemeindlichen Ferienangebotes der Gemeinde denken, um die betreuten Kinder in den Ferien zu beschäftigen.

In diesen Zusammenhang weist Beigeordneter Fallberg auf die angespannte Finanzsituation der Gemeinde hin. GOAR Gellenbeck erklärt dazu, dass man die Feriensituation beobachte. Auch sei eine Kooperation sinnvoll, wenn an zwei Grundschulen Betreuungsgruppen eingerichtet werden.

 

Nach Abschluss der Beratungen fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die Höhe der Elternbeiträge für die Übermittag- und Nachmittagbetreuung werden für das Schuljahr 2002/2003 nicht geändert. Für das 3. und jedes weitere Kind einer Familie wird jedoch kein Beitrag mehr erhoben.

Ab dem Schuljahr 2003/2004 wird eine Beitragsbefreiung aufgrund geringen Einkommens nicht mehr gewährt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

03

Enthaltungen