Sitzung: 25.06.2002 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 03
4.3 |
Übermittag- und
Nachmittagbetreuung in Grundschulen; hier: Geschwisterermäßigung und Möglichkeit
der Beitragsbefreiung Vorlage 234/2002 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3
beigefügt.
GOAR Gellenbeck erläutert den Sachverhalt.
In der sich anschließenden Aussprache, in deren Verlauf
auch die Frage des Wegfalls der Beitragsbefreiung auf Grund geringen Einkommens der Eltern ab dem Schuljahr 2003/2004 diskutiert wird, erklärt GOAR
Gellenbeck, dass man die Beitragsbefreiung für das kommende Schuljahr nicht
aufgeben könne, weil die Eltern hierauf vertrauten. Man könne aber das dritte
und jedes weitere Kind einer Familie vom Beitrag befreien. Wenn jedoch ein
konkreter Bedarf aus finanziellen oder sozialen Gründen bestehe, sollten diese
Kosten von anderen Trägern (Sozial- oder Jugendamt) gedeckt werden. Diese
Stellen könnten das auch konkreter und differenzierter, als das
Schulverwaltungsamt.
In seinem Diskussionsbeitrag regt Ratsherr Dieker an, die Mittel, die durch die Einsparung des
Zuschusses für die Tonni-Kids frei werden für die Verbesserung der
Grundausstattung für die Ganztagsbetreuung an der St. Martinus – Grundschule zu
verwenden. Auch könne man an eine Verbesserung des gemeindlichen
Ferienangebotes der Gemeinde denken, um die betreuten Kinder in den Ferien zu
beschäftigen.
In diesen Zusammenhang weist Beigeordneter Fallberg auf die
angespannte Finanzsituation der Gemeinde hin. GOAR Gellenbeck erklärt dazu,
dass man die Feriensituation beobachte. Auch sei eine Kooperation sinnvoll,
wenn an zwei Grundschulen Betreuungsgruppen eingerichtet werden.
Nach Abschluss der Beratungen fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Beschluss:
Die Höhe der Elternbeiträge für die
Übermittag- und Nachmittagbetreuung werden für das Schuljahr 2002/2003 nicht
geändert. Für das 3. und jedes weitere Kind einer Familie wird jedoch kein
Beitrag mehr erhoben.
Ab dem Schuljahr 2003/2004 wird
eine Beitragsbefreiung aufgrund geringen Einkommens nicht mehr gewährt.
Abstimmungsergebnis: |
15 |
Ja-Stimmen |
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00 |
Nein-Stimmen |
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03 |
Enthaltungen |