Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

Herr Gellenbeck führt in den Sachverhalt ein und erläutert die Vorlage.

Anschließend beantwortet er Fragen der Ausschussmitglieder hinsichtlich der Unterbringung von Obdachlosen.

Bei der Unterbringung werden humanitäre Gesichtspunkte berücksichtigt. Durch den Rückgang der Personen gibt es jetzt eine Chance der Entflechtung und Entzerrung.

Herr Hantke bittet um Prüfung, ob die Notwendigkeit der Bezifferung der Beträge in § 5 der Satzung besteht, oder ob dieses gegebenenfalls über einen Anhang abgehandelt werden kann. Hierdurch könnte zukünftig eine Satzungsänderung vermieden werden, wenn sich lediglich durch eine Betriebskostenkalkulation eine Änderung ergeben würde.

Herr Gellenbeck sagt eine Prüfung zu.

Herr Fallberg weist auf das gelungene Projekt „Daruper Straße 42-46“ hin. Die menschliche Komponente wird sehr ernst genommen.

Auf Anfrage berichtet Herr Fallberg, dass das Haus „Hovestadt 22“ zur Zeit leer steht und seit einiger Zeit zum Kauf angeboten wird.

 


Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen wird in der vorgelegten Form inklusive einer eventuellen Ergänzung hinsichtlich des § 5 beschlossen.