Beschluss: einstimmig angenommen

Die Mitarbeiterin der Gemeindewerke, Frau Henke, stellt das Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Nottulner Bäder mittels Power- Point Präsentation vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

In der sich anschließenden Beratung wird durch die Vielzahl der Wortbeiträge deutlich, dass der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog auf Basis der durchgeführten Marktanalyse grundsätzlich Zustimmung findet.

 

Folgende Maßnahmen werden durch die Mitglieder des Betriebsausschusses tendenziell negativ gesehen und sollten nicht weiter verfolgt werden:

 

-          Kostenbeteiligung für einzelne Angebote (z.B. Beachvolleyball)

-          Absenkung der Wassertemperatur

-          Anschaffung einer Sitzgelegenheit als „Rattancouch“

 

 

Folgende ergänzende Vorschläge werden durch die Mitglieder des Betriebsausschusses zwecks weiterer Prüfung genannt:

 

-          Bandenwerbung

-          Sponsoring „Nordseeinseln“

-          Postkarten statt Listen für „Direct- mailing“

-          Strandkorbvermietung

-          Kostenbeteiligung DLRG an neuer Musikanlage

-          Gesundheitsprogramme

-          Seniorenprogramme

 

Betriebsleiter Scheunemann weist ergänzend zum vorgestellten Konzept darauf hin, dass die Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung auch zu einem Anstieg der Abschreibungen führen werden und die Maßnahmen, vor dem Hintergrund einer Zuschussminimierung, immer im Zusammenhang mit einem entsprechenden Erlöszuwachs (Besucherzuwachs oder preispolitische Maßnahmen) zu sehen sind. Für das Wirtschaftsjahr 2009 stehen energiekostensenkende und substanzerhaltende Maßnahmen im Vordergrund der Investitionstätigkeit.

 

Auf Nachfrage zu den Erlösen aus der Kioskverpachtung wird eine Angabe in der Niederschrift zugesagt: Pachterlöse 2008 insgesamt 2.808,05 € inkl. Mehrwertsteuer.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, das Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Nottulner Bäder entsprechend des Beratungsergebnisses im Betriebsausschuss weiter zu verfolgen und die Maßnahmen, die über eine laufende Betriebsführung hinaus gehen, vorbehaltlich der Beratungsergebnisse zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen umzusetzen.