Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und hebt die Haus- und Badeordnung als ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes des Badebetriebes hervor.

 

Aus der sich anschließenden Beratung ergeben sich folgende Ergänzungen:

 

§ 12 Abs. 1

Eingefügt wird als Satz 2, „Das Einschalten wird vorher über die Lautsprecheranlage oder eine gut sichtbare optische Anzeige bekannt gegeben.“

 

§ 3 Abs. 2

wird ergänzt durch: „Im Fall einer außerordentlichen Schließung ist die Öffentlichkeit über die Presse zu informieren.“

 

§ 11

wird ergänzt durch:

Abs. 11 „Die Zuwegung ist für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Fahrräder und sonstige Transportmittel sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.

 

Der Entwurf der Haus- und Badeordnung wird entsprechend geändert und dem Rat der Gemeinde Nottuln mit den Ergänzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.


Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Neufassung der Haus- und Badeordnung für die Benutzung der Bäder der Gemeinde Nottuln vom 09.10.2008 wird beschlossen. Mit Inkrafttreten der Neufassung zum 01.01.2009 tritt gleichzeitig die alte Fassung vom 27. April 1978 außer Kraft.