Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Sitzungsvorlage (353/2008) ist diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Die Präsentation der Verkehrsgutachterin ist als Anlage 2 und die des Lärmgutachters als Anlage 3 beigefügt.

 

Im Vorlauf zur Sitzungen des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen hat eine öffentliche Vorstellung der Ergebnisse der Gutachten zum Lärmschutz und zum Verkehr für die Errichtung eines Discounters am Ahornweg / Lindenstraße in Appelhülsen sowie eine Bürgeranhörung stattgefunden.

 

Die Verkehrsgutachterin, Anne Mechels (Planersocietät, Dortmund) ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die erhöhte Verkehrsbelastung durch die Neuansiedlung des Lebensmitteldiscounters verkehrstechnisch zu verkraften ist. Sie empfiehlt, die Erschließung des Marktgeländes zu überdenken (Mittelerschließung für PKW) und die geplanten Ost- und Westanfahrten vom Ahornweg ggf. nur für die Anlieferung frei zu geben. Außerdem empfiehlt sie Verkehrsberuhigungsmaßnahmen am Anhornweg und eine Tempo 30-Zone schon ab der Einmündung von der Lindenstraße sowie hier Halteverbote während der Geschäfts- und Lieferzeiten. Auch regt sie die Erweiterung der vorhandenen Fahrradabstellanlagen an.

 

Auch der Lärmgutachter sieht keine rechtlichen Einschränkungen, da die einschlägigen Grenzwerte eingehalten werden. Dabei ist aber eine Voraussetzung, dass entlang der nördlichen Grenze und eines Teils der östlichen Grenze eine 2m hohe Lärmschutzwand errichtet wird.

Er empfiehlt darüber hinaus eine komplette Einhausung der Anlieferung des Netto-Marktes und wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Schalls durch die Kühlungsanlagen zu ergreifen.

 

Aus dem Publikum werden Zweifel geäußert, ob sich ein Discounter an der Stelle rentiert. Diese Bedenken werden durch den Investor nicht geteilt, eine Wirtschaftlichkeitsstudie kommt zu einer positiven Aussage. Die Firma Netto beabsichtigt, eine langfristigen Mietvertrag von 15 Jahren zu schließen.

 

Auch erwarten einige Anwohner einen Wertverlust ihrer Immobilien, da die Gemeinde von ihrer ursprünglichen Planung einer Gemeinbedarfsfläche abweicht. Zudem seien die Grundstücke vor dem Hintergrund dieser Planungen in der Vergangenheit als „Exklusiv-Wohnlagen“ mit einem deutlichen Preisaufschlag verkauft worden, der bei der Realisierung eines Discounters wohl nicht mehr gerechtfertigt sei.

 

Der Vorschlag, ein Halteverbot am Ahornweg während der Geschäftszeiten einzurichten, wird von den direkten Anwohnern sehr kritisch gesehen, da dadurch benötigte Parkplätze und eine Möglichkeit der Verkehrsberuhigung verloren gingen.

 

Schließlich wird kritisiert, dass die Verkehrsbeurteilung an einem Freitag Nachmittag durch­geführt wurde, an dem laut Aussage einer Bürgerin nicht die höchsten Verkehrsbelastungen zu verzeichnen sind und die im Gebäude des K+K angesiedelte Arztpraxis geschlossen sei.

 

In der Diskussion der Ausschussmitglieder wird die Ansiedlung des Nettomarktes überwiegend als eine Stärkung des Standortes Appelhülsen begrüßt, der von der überwiegenden Zahl der Einwohner Appelhülsens gewollt sei. Lediglich die UBG misst dem Interesse der Anlieger an einem Werterhalt der Grundstücke eine höhere Bedeutung als dem Wunsch nach einer erweiterten Versorgung zu.

 

Die Fraktionen fordern, einen umfassenden Lärmschutz für die Anlieger im Rahmen der Grenzwerte sicher zu stellen und die Erschließung des Geländes für den PKW- und Anliegerverkehr zu optimieren.

 

Der Investor sagt zu, die vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen und wirtschaftlich realisierbare Maßnahmen umzusetzen.