Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 34, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Der Wert in § 5 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen“ wird von 70 dB (A) auf 60 dB (A) gesenkt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine erneute Messung zum Martinimarkt durchzuführen.