Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 118 „Zentraler Hauptversorgungsbereich Abschnitt Appelhülsener Straße“ soll für den in Anlage 1 abgegrenzten Bereich aufgestellt werden.