Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Die Vorlage (218/2008/2) zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Hans-Jörg Teubner von der Gemeindeverwaltung stellt die Ergebnisse der Schallpegelmessung während des Martini Schützenfestes in der Nacht vom 12.07. zum 13.07.2008 vor. Demnach ist eine Einhaltung eines max. Schallpegels von 60 dB(A) bei geschlossenen Fenstern möglich und die Verwaltung empfiehlt eine Reduzierung des in § 5 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätte und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen“ auf 60 dB(A) vor.

 

Seitens der Ausschussmitglieder und des Publikums gibt es Irritationen, warum die Messungen vor offenem Fenster durchgeführt wurden, wobei die Verordnung die Beurteilung bei geschlossenen Fenstern vorsehe.

 

Herr Teubner erläutert, dass eine Messung aus technischen Gründen nur bei offenen Fenstern möglich sei. Und dass das Ingenieurbüro bestätigt habe, dass die Werte bei geschlossenen Fenstern unter 60 dB(A) liegen würden.

 

Es wird angesprochen, dass entgegen der Überlegungen in vorherigen Sitzungen die Werte auf dem Martini Schützenfest ermittelt wurden, und nicht auf dem Martinimarkt, bei dem erheblich mehr Geräusche zu erwarten sein.

 

Die Verwaltung sagt zu, auf dem Martinimarkt erneut zu messen. Sollten dabei höhere Werte als auf dem Martini Schützenfest ermittelt werden, ist über die Sachlage neu zu entscheiden.


Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, unter Vorbehalt der Messung auf dem Martinimarkt, zu beschließen:

Der Wert in § 5 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Nottuln über die Ausnahmen zur Aufhebung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätte und über Ausnahmen nach dem Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen“ wird von 70 dB(A) auf 60 dB(A) gesenkt.