Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Originalvorlage (314/2008) ist diesem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Herr Fühner erläutert die Notwendigkeit einer Werbesatzung und präsentiert anhand von einigen Fotos Beispiele, die der derzeit gültigen Werbesatzung nicht entsprechen und Beispiele, die das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigen.

 

Mitglieder des Ausschusses kritisieren, dass die derzeit gültige Gestaltungssatzung nicht Bestandteil der Ratsvorlage war. Außerdem wird angeregt, eine Satzung für den gesamten Ortsbereich zu erarbeiten. Frau Schauer erklärt, dass in anderen Kommunen Satzungen für umfassende Ortsbereiche gerichtlich erfolgreich angefochten wurden und Werbesatzung nach §86, Abs. 2 LBO, nur für abgegrenzte Gebiete zulässig sind.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Werbesatzung in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen aufzustellen und diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.


Beschluss:

Der Ausschuss beauftragt die Gemeindeverwaltung für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich eine Gestaltungssatzung für Werbeschilder und Warenautomaten in Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.