Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Appelhülsen Nord I“ (Änderungsplan Nr. 91) wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ein Planänderungsverfahren gem. § 13 a BauGB eingeleitet, wenn der Lärmschutz sichergestellt ist. Die Gemeinbedarfsfläche soll in Sondergebiet Einzelhandel umgewandelt werden.

Der Bürgermeister wird berechtigt, mit dem Investor einen Vorvertrag über den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Appelhülsen, Flur 1, Flurstück 1040 abzuschließen.