Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die im Sachverhalt genannte Straße wird gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als öffentliche Straße eingestuft.