Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg führt in den Sachverhalt ein. Er erläutert, dass durch den Nachtragshaushalt die Gemeinde Nottuln nicht in ein pflichtiges Haushaltssicherungskonzept kommt. Der Nachtragshaushalt ist durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2008 mit seinen Anlagen wird zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.