Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg nimmt ausführlich Stellung.

 

Er stellt klar, dass lediglich 0,2 % aller Bescheide in dieser Angelegenheit fehlerhaft sind. Um auch weiterhin das Vertrauen der Bürger zur Verwaltung zu erhalten, hält er es für eine moralische Verpflichtung der Verwaltung, die überzahlten Beträge bis 1995 rückwirkend auf freiwilliger Basis zu erstatten.

 

In der sich anschließenden kurzen Aussprache sprechen sich alle Fraktionen für die Erstattung auf freiwilliger Basis aus und fassen folgenden Beschluss:


Beschluss:

Bei Überprüfung diverser Veranlagungen zu Straßenreinigungsgebühren ist aufgefallen, dass 11 Veranlagungen korrigiert werden mussten. Die von den aktuellen Hauseigentümern zuviel gezahlten Straßenreinigungsgebühren werden, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht, bis max. 1995 rückwirkend erstattet.