Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt. Nach kurzer Aussprache bittet der Rat darum, den § 4 Nr. 1 Satz 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung dahingehend zu ergänzen, dass auch Sachkosten zu erstatten sind.

 

Mit dieser Änderung fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) zwischen der Gemeinde Nottuln und der Gemeinde Havixbeck zur Übertragung von Aufgaben der Gemeinde Havixbeck als Vollstreckungsbehörde wird beschlossen.