Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 16 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der folgende Wortlaut aus der Gestaltungssatzung vom 20.05.1980 (vgl. Anlage 2, fünfter Spiegelstrich) soll ersatzlos gestrichen werden:
„- ... Sie sind von allen Seiten so einzugrünen, dass das Material der Einfriedung nicht sichtbar bleibt (im Sichtbereich der Strassen und Wege durch geschlossene Heckenbepflanzung).“