Sachverhalt:

Frau Schauer stellt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ anhand einer umfassenden Power-Point-Präsentation vor.

 

Die Verwaltung erläutert, dass im Bebauungsplan wenig Festsetzungen getroffen werden, um eine hohe Flexibilität zu sichern. Da die Gemeinde über die GIG Eigentümerin der Flächen ist, kann sie gestalterische und weitere Festsetzungen im Kaufvertrag regeln. Eine Gestaltungsfibel soll erarbeitet werden. Im Gewerbe- und Industriegebiet sollen verschiedene thematische Cluster gebildet werden, so ist im Nordwesten ein Bereich für Nano-Technologie vorgesehen. Erste Anfragen für die Ansiedlung solcher Betriebe gebe es bereits. 

 

Aus dem Publikum wird darauf hingewiesen, dass das Regenwasser über die Vorfluter in die Stever fließt und es somit zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr führt.

 

Frau Roeing Franke fordert eine Festsetzung der Firstrichtung, um eine Solarnutzung zu begünstigen. Außerdem weist Sie auf die Bedeutung des Pendlerparkplatzes hin, der bereits jetzt an seine Kapazitätsgrenzen stößt.

 

Frau Schauer erläutert, dass eine solare Nutzung in dem Gewerbe- und Industriegebiet durchaus möglich ist, aber nicht festgelegt werden kann. Lediglich die Firstrichtung kann und soll festgelegt werden, um die Solarnutzung zu begünstigen.

Der Parkplatz bleibt erhalten, einen Nutzungskonflikt bei einer Erweiterung der Gewerbeflächen in Richtung der Autobahn sieht sie nicht.

 

Herr Kummann weist darauf hin, dass die K11 auch für den landwirtschaftlichen Verkehr eine hohe Bedeutung hat und dieser entsprechend berücksichtigt werden muss. Wie Frau Brülle-Buchenau fordert er einen Kreisverkehr oder zumindest eine Lichtsignalanlage, die die Querung der B525, die schon jetzt zu Stoßzeiten schwierig ist, erleichtert.

 

Herr Hübner schlägt im Gewerbegebiet eine Station zur Ver- und Entsorgung von Wohnmobilbedarf vor, die im Gemeindegebiet dringend benötigt werde. Zudem regt er einen Fahrradverleih und einen touristischen Infobereich an. Bürgermeister Schneider äußert seine Skepsis, dass dieses Gewerbegebiet hierfür der richtige Ort ist.

 

Aus der Zuhörerschaft wird nach dem vorhandenen Bodendenkmal gefragt. Frau Schauer erläutert, dass auf dem Feld Reste einer Landwehr vorhanden sein, die durch einen 5 Meter breiten Streifen geschützt werden soll. Sie steht im Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

 

Aus dem Publikum (Herr Winkler) wird vorgeschlagen, bei der Planung des Gebietes Gewerbetreibende frühzeitig mit einzubeziehen.

 

Frau Roeing Franke möchte verhindern, dass im Gewerbegebiet Betriebsleiterwohnungen als „Villen“ entstehen. Sie fordert auch, die positiven Eindrücke einer Fahrt des Rates in ein Gewerbegebiet in Hengelo, zu berücksichtigen. Frau Schauer weist darauf hin, dass Betriebsleiterwohnungen im Bebauungsplan nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können.

 


Beschluss:

Die Präsentation wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Die Anregungen sollen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.