Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 23 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Trinkwassergebühren werden entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation zum 01.01.2008 unverändert beibehalten.