Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Nach Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Entlastungsstraße Nottuln-West“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird eingeleitet. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.