Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und schlägt vor, die Trinkwassergebühren aufgrund der zu erwartenden Umsatzentwicklung, trotz steigender Kosten in den betrieblichen Bereichen, unverändert beizubehalten.
Beschluss:
Die Trinkwassergebühren werden entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation zum 01.01.2008 unverändert beibehalten.