Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 00, Enthaltungen: 01

 

 

4.2

 

Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen im Ortsteil Nottuln;

Anträge der Ev. Kirchengemeinde Billerbeck-Nottuln vom 11.3.2002 und der SPD Nottuln vom 1.4.2002

Vorlage 152/2002

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

 

Vor Eintritt in die Beratungen dieses Tagesordnungspunktes demonstrieren Kinder der Gruppe “Tonnikids“ und die Leiterin des Evgl. Marien-Kindergartens, Frau Heymanns, für eine weitere Bezuschussung. Frau Heymanns gibt hierzu eine kurze Erklärung ab. Diese ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt. Anschließend tragen zwei Kinder der Gruppe Fragen an den Ausschuss vor, auf die im Rahmen der nachfolgenden Beratungen eingegangen werden soll.

 

Nach Eintritt in die Tagesordnung erläutert GAR Gellenbeck den Sachverhalt. Er gibt die Anmeldezahlen bekannt und erläutert, dass damit die jeweiligen Mindestgruppenstärken erreicht sind. Im  weiteren Verlauf seiner Ausführungen informiert er über die Finanzierung der Übermittagsbetreuung an den Grundschulen. Im Anschluss hieran geben die Schulleiter der Astrid-Lindgren-Grundschule, Herr Schulte, und der St. Martinus-Grundschule, Herr Rönnebäumer, zum derzeitigen Sachstand Erklärungen ab.

 

In der sich anschließenden Aussprache erkundigt sich Ratsherr Rütering nach der Höhe der Elternbeiträge. Es wird festgestellt, dass die Gemeinde für diese Maßnahme  höhere Elternbeiträge fordert als die Evgl. Kirchengemeinde.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache erklärt Frau Heymanns auf Fragen aus dem Ausschuss, dass die Evgl. Kirchengemeinde die Übermittagsbetreuung wahrscheinlich auch weiterführen wird, wenn der gemeindliche Zuschuss nicht gewährt würde. Dieses könne aber keine verbindliche Auskunft sein.

 

Im Rahmen der weiteren Debatte trägt Ratsherr Winkler für die SPD-Fraktion vor, dass diese den Vorschlag der Verwaltung ablehnt. Neben der Nachmittagsbetreuung an den beiden Grundschulen sollte der Evgl. Kirchengemeinde letztmalig für das Schuljahr 2002/2003 ein Zuschuss gewährt werden. Danach sollten nur noch die Schulen unterstützt werden. Der Vorsitzende regt an, dass aber in diesem Fall für alle Gruppen ein einheitlicher Elternbeitrag gefordert werden sollte. Da die politische Gemeinde der Evgl. Kirchengemeinde nicht vorgeben kann, wie sie den Elternbeitrag festsetzt, wird vorgeschlagen, den gemeindlichen Zuschuss um die Differenz zwischen den Elternbeiträgen, die von der Gemeinde gefordert werden und den niedrigeren Elternbeiträgen der Evgl. Kirchengemeinde zu kürzen.

 

Zum Abschluss der Aussprache stellt der Vorsitzende fest, dass ein Bedarf für Übermittagsbetreuung für 40 Kinder besteht, so dass drei Gruppen gerechtfertigt sind. GAR Gellenbeck macht noch einmal auf die Nachteile und Risiken kleiner Gruppen aufmerksam.

 

Nach Abschluss der Aussprache fasst der Ausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

·       Da sich abzeichnet, dass sowohl an der Astrid-Lindgren-Grundschule als auch an der St. Martinus-Grundschule der Bedarf zur Einrichtung von je einer Nachmittags-Betreuungsgruppe vorliegt, soll die bestehende Gruppe an der Astrid-Lindgren-Grundschule fortgeführt und an der Martinus-Grundschule eine neue Gruppe eingerichtet werden. Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass hierzu Landeszuwendungen gewährt werden.

 

·       Der Ev. Kirchengemeinde wird noch einmal für das kommende Schuljahr ein Zuschuss zum Betrieb einer solchen Betreuungsmaßnahme gewährt. Die Berechnung des Zuschussbedarfs erfolgt unter Zugrundelegung des Elternbeitrages, der an den Grundschulen gezahlt werden muß.

 

Abstimmungsergebnis:

17

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

01

Enthaltungen