Sitzung: 16.04.2002 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 00, Enthaltungen: 01
4.2 |
Nachmittagsbetreuung an den
Grundschulen im Ortsteil Nottuln; Anträge der Ev. Kirchengemeinde
Billerbeck-Nottuln vom 11.3.2002 und der SPD Nottuln vom 1.4.2002 Vorlage 152/2002 |
Die Vorlage ist dem
Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Vor Eintritt in die Beratungen
dieses Tagesordnungspunktes demonstrieren Kinder der Gruppe “Tonnikids“ und die
Leiterin des Evgl. Marien-Kindergartens, Frau Heymanns, für eine weitere
Bezuschussung. Frau Heymanns gibt hierzu eine kurze Erklärung ab. Diese ist dem
Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt. Anschließend tragen zwei Kinder
der Gruppe Fragen an den Ausschuss vor, auf die im Rahmen der nachfolgenden
Beratungen eingegangen werden soll.
Nach Eintritt in die Tagesordnung
erläutert GAR Gellenbeck den Sachverhalt. Er gibt die Anmeldezahlen bekannt und
erläutert, dass damit die jeweiligen Mindestgruppenstärken erreicht sind.
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen
informiert er über die Finanzierung der Übermittagsbetreuung an den
Grundschulen. Im Anschluss hieran geben die Schulleiter der
Astrid-Lindgren-Grundschule, Herr Schulte, und der St. Martinus-Grundschule,
Herr Rönnebäumer, zum derzeitigen Sachstand Erklärungen ab.
In der sich anschließenden
Aussprache erkundigt sich Ratsherr Rütering nach der Höhe der Elternbeiträge.
Es wird festgestellt, dass die Gemeinde für diese Maßnahme höhere Elternbeiträge fordert als die Evgl.
Kirchengemeinde.
Im weiteren Verlauf der Aussprache
erklärt Frau Heymanns auf Fragen aus dem Ausschuss, dass die Evgl.
Kirchengemeinde die Übermittagsbetreuung wahrscheinlich auch weiterführen wird,
wenn der gemeindliche Zuschuss nicht gewährt würde. Dieses könne aber keine
verbindliche Auskunft sein.
Im Rahmen der weiteren Debatte
trägt Ratsherr Winkler für die SPD-Fraktion vor, dass diese den Vorschlag der
Verwaltung ablehnt. Neben der Nachmittagsbetreuung an den beiden Grundschulen
sollte der Evgl. Kirchengemeinde letztmalig für das Schuljahr 2002/2003 ein
Zuschuss gewährt werden. Danach sollten nur noch die Schulen unterstützt
werden. Der Vorsitzende regt an, dass aber in diesem Fall für alle Gruppen ein
einheitlicher Elternbeitrag gefordert werden sollte. Da die politische Gemeinde
der Evgl. Kirchengemeinde nicht vorgeben kann, wie sie den Elternbeitrag
festsetzt, wird vorgeschlagen, den gemeindlichen Zuschuss um die Differenz
zwischen den Elternbeiträgen, die von der Gemeinde gefordert werden und den
niedrigeren Elternbeiträgen der Evgl. Kirchengemeinde zu kürzen.
Zum Abschluss der Aussprache stellt
der Vorsitzende fest, dass ein Bedarf für Übermittagsbetreuung für 40 Kinder
besteht, so dass drei Gruppen gerechtfertigt sind. GAR Gellenbeck macht noch
einmal auf die Nachteile und Risiken kleiner Gruppen aufmerksam.
Nach Abschluss der Aussprache fasst
der Ausschuss auf Vorschlag des Vorsitzenden folgenden Beschluss:
Beschluss:
·
Da
sich abzeichnet, dass sowohl an der Astrid-Lindgren-Grundschule als auch an der
St. Martinus-Grundschule der Bedarf zur Einrichtung von je einer
Nachmittags-Betreuungsgruppe vorliegt, soll die bestehende Gruppe an der
Astrid-Lindgren-Grundschule fortgeführt und an der Martinus-Grundschule eine
neue Gruppe eingerichtet werden. Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung,
dass hierzu Landeszuwendungen gewährt werden.
·
Der
Ev. Kirchengemeinde wird noch einmal für das kommende Schuljahr ein Zuschuss
zum Betrieb einer solchen Betreuungsmaßnahme gewährt. Die Berechnung des
Zuschussbedarfs erfolgt unter Zugrundelegung des Elternbeitrages, der an den
Grundschulen gezahlt werden muß.
Abstimmungsergebnis: |
17 |
Ja-Stimmen |
|
00 |
Nein-Stimmen |
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01 |
Enthaltungen |