Die Originalvorlage ist als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt.

 

Innerhalb der Aussprache geben die Ausschussmitglieder die folgenden Anregungen:

 

1.      Für die Errichtung sollten die neuesten Materialien verwendet werden, und das Material sollte über einen längeren Zeitraum wartungsfrei sein, es soll Vorsorge gegen Produktpiraterie getroffen werden.

2.      Die Gemeinde möge Informationen über eine solche Anlage von anderen Gemeinden einholen.

3.      Die Haltbarkeit der Wechselrichter ist in der Kostenkalkulation zu berücksichtigen.

4.      Bei der Errichtung sollten, wenn möglich, ortsansässige Unternehmen berücksichtigt werden.

5.      Überwachung und Sicherung der Anlage während der Bauphase und nach der Inbetriebnahme.

6.      Der Ausschuss bittet um Informationen während der gesamten Planungsphase.

7.      Dem Bau und den damit verbundenen finanziellen Konsequenzen dürfe nur zugestimmt werden, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist.

8.      Abschluss einer Versicherung für Schäden, die auch bei wiederholtem Diebstahl eintritt.

 

Die Anregungen und Bedenken werden von der Verwaltung aufgenommen. Fragen werden soweit möglich beantwortet.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss.


Beschlussvorschlag:

  1. Auf dem aus Anlage 2 ersichtlichen Grundstück mit einer Größe bis zu 12 ha soll im Jahr 2008 eine Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von bis zu 2,5 MW errichtet werden, wenn der Betrieb der Anlage wirtschaftlich dargestellt werden kann.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und dem Rat vorzulegen.
  3. Für den in Anlage 2 gekennzeichneten Bereich des Flächennutzungsplanes wird das 61. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln durchgeführt.
  4. Für die geplante Flächennutzungsplanänderung aus Beschluss 3 von der Darstellung „Öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Sport“ zu „Sondergebiet Photovoltaikpark“ wird gem. § 24 Abs. 2 Landesplanungsgesetz ein Zielabweichungsverfahren beantragt.
  5. Für den in Anlage 2 gekennzeichneten Bereich wird der Bebauungsplan Nr. 114 „Sondergebiet Photovoltaik Appelhülsen“ durchgeführt.

 


Einstimmig