Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Verkehrsregelung der Tempo 30 Zone wird beibehalten.
Im Bereich zugeparkter Fahrbahnflächen werden in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt die Zulässigkeit von Halteverbotsschildern geprüft und gegebenenfalls entsprechend der Vorgaben Schilder aufgestellt.