Beschluss: einstimmig angenommen

Die Originalvorlage ist als Anlage 1 diesem Protokoll beigefügt.

 

Auf Anfrage von Herrn Alfred Hübner erläutern GOAR Volkmer und VA Milena Schauer warum der Abstand der Baugrenze von ehemals 20 m auf 5 / 10 m reduziert werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich zum einen die gesetzliche Grundlage geändert hat, zum anderen die Straßenführung im Zuge der Eisenbahnüberführung geändert werden soll.

 

Auf Anfrage von Herrn Walter, wer die Kosten der Kanalisierung des Baches trägt, teilt Herr Volkmer mit, dass der Bach in den vorhandenen Vorfluter umgeleitet werden soll, bzw. dass die anfallenden Kosten durch den Antragsteller zu tragen sind.

 

Im Anschluss an die Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:


Beschluss:

Änderungsbeschluss: Der Bebauungsplan Nr. 62 „Gewerbegebiet Appelhülsen“ wird im gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert.